Geschäftsessen sind ein wesentlicher Bestandteil des Geschäftslebens. Sie bieten die Möglichkeit, Geschäftsbeziehungen zu pflegen, neue Kontakte zu knüpfen und Geschäfte abzuschließen. Doch wie setzt man diese Kosten richtig ab und nutzt sie für Steuerersparnisse? In diesem Artikel geben wir Ihnen wertvolle Tipps und Tricks.
Bevor wir in die Details gehen, ist es wichtig, die Grundlagen zu verstehen. Nicht jedes Essen, das Sie mit einem Geschäftspartner einnehmen, kann als Geschäftsessen abgesetzt werden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Erstens muss das Essen einen geschäftlichen Charakter haben. Das bedeutet, dass es in direktem Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen muss. Zweitens muss das Essen angemessen sein. Ein teures Sterne-Restaurant kann unter Umständen als unangemessen angesehen werden, wenn das Geschäftsessen in einem weniger teuren Restaurant hätte stattfinden können.
Grundsätzlich kann jeder Unternehmer seine Geschäftsessen absetzen. Dazu zählen sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschaften. Auch Freiberufler und Selbstständige können die Kosten für Geschäftsessen steuerlich geltend machen.
Wichtig ist jedoch, dass die Kosten tatsächlich betrieblich veranlasst sind. Private Einladungen oder Essen, die aus rein privaten Gründen stattfinden, können nicht abgesetzt werden.
Um Geschäftsessen richtig abzusetzen, müssen Sie einige Dinge beachten. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie befolgen sollten:
Die korrekte Dokumentation ist das A und O, wenn Sie Geschäftsessen absetzen wollen. Ohne einen ordnungsgemäßen Nachweis kann das Finanzamt die Kosten nicht anerkennen.
Sie sollten daher immer die Originalrechnung aufbewahren. Auf dieser sollten das Datum, der Ort, der Anlass und die Teilnehmer des Essens vermerkt sein. Ein einfacher Kassenbon reicht hier nicht aus, da dieser nicht alle notwendigen Informationen enthält.
In Deutschland können Sie nur 70% der Kosten für ein Geschäftsessen absetzen. Das gilt sowohl für die Bewirtungskosten als auch für die Kosten für Getränke.
Die restlichen 30% sind nicht abzugsfähig und müssen vom Unternehmer selbst getragen werden. Diese Regelung soll verhindern, dass Geschäftsessen zu reinen Vergnügungsveranstaltungen werden.
Ja, Trinkgelder können ebenfalls abgesetzt werden, sofern sie angemessen sind und auf der Rechnung ausgewiesen wurden.
Ohne Rechnung können Sie die Kosten für das Geschäftsessen leider nicht absetzen. Es ist daher wichtig, dass Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren.
Ja, auch die Kosten für Geschäftsessen im Ausland können abgesetzt werden. Allerdings gelten hier unter Umständen andere Regeln und Grenzen, die Sie beachten sollten.
Geschäftsessen sind ein wichtiger Bestandteil des Geschäftslebens und können bei korrekter Handhabung zu erheblichen Steuerersparnissen führen. Wichtig ist dabei vor allem eine korrekte Dokumentation und das Beachten der 70%-Regel.
Mit den richtigen Tipps und Tricks können Sie Ihre Geschäftsessen optimal absetzen und so Ihre Steuerlast senken. Nutzen Sie diese Möglichkeit und machen Sie das Beste aus Ihren Geschäftsessen!