Die Firmenwagen 1%-Regelung ist eine beliebte Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern einen zusätzlichen Vorteil zu bieten. Aber wie genau funktioniert sie und wie kann man damit sparen? In diesem Artikel werden wir diese Fragen beantworten und eine Beispielrechnung durchführen, um zu zeigen, wie viel Sie tatsächlich sparen können.
Die 1%-Regelung ist eine Methode zur Berechnung der steuerlichen Belastung für die private Nutzung eines Firmenwagens. Sie basiert auf dem Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Der monatliche geldwerte Vorteil, der versteuert werden muss, beträgt 1% des Listenpreises.
Das bedeutet, wenn Ihr Firmenwagen einen Listenpreis von 30.000 Euro hat, müssen Sie monatlich 300 Euro als geldwerten Vorteil versteuern. Dieser Betrag wird zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzugefügt.
Die 1%-Regelung bietet verschiedene Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Eine Möglichkeit besteht darin, ein Fahrzeug mit einem niedrigeren Listenpreis zu wählen. Da der geldwerte Vorteil auf dem Listenpreis basiert, reduziert ein günstigeres Fahrzeug die steuerliche Belastung.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Firmenwagen hauptsächlich für berufliche Fahrten zu nutzen. Wenn Sie den Wagen zu mehr als 50% für berufliche Fahrten nutzen, können Sie die 1%-Regelung durch die Fahrtenbuchmethode ersetzen, die oft günstiger ist.
Angenommen, Sie sind ein Angestellter mit einem Bruttojahresgehalt von 60.000 Euro. Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung, der einen Listenpreis von 30.000 Euro hat. Sie nutzen den Wagen zu 50% für private Fahrten.
Ohne die 1%-Regelung würde Ihr zu versteuerndes Einkommen 60.000 Euro betragen. Mit der 1%-Regelung steigt Ihr zu versteuerndes Einkommen jedoch um 3.600 Euro (1% von 30.000 Euro x 12 Monate), also auf 63.600 Euro.
Ohne die 1%-Regelung würden Sie auf Ihr Einkommen von 60.000 Euro Steuern zahlen. Angenommen, Ihr Steuersatz beträgt 30%, dann würden Sie 18.000 Euro an Steuern zahlen.
Mit der 1%-Regelung zahlen Sie Steuern auf ein Einkommen von 63.600 Euro. Bei einem Steuersatz von 30% wären das 19.080 Euro. Das bedeutet, Sie zahlen 1.080 Euro mehr an Steuern pro Jahr durch die Nutzung des Firmenwagens.
Wenn Sie den Firmenwagen zu mehr als 50% für berufliche Fahrten nutzen, können Sie die 1%-Regelung durch die Fahrtenbuchmethode ersetzen. Bei dieser Methode werden die tatsächlichen Kosten des Fahrzeugs (einschließlich Abschreibung, Kraftstoff, Versicherung, Wartung usw.) anteilig auf die privaten und beruflichen Fahrten verteilt. Dies kann zu einer geringeren steuerlichen Belastung führen.
Ja, für Elektroautos und Plug-In-Hybride, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2030 angeschafft oder geleast werden, gilt eine reduzierte 1%-Regelung. Hier beträgt der geldwerte Vorteil nur 0,5% des Listenpreises.
Die 1%-Regelung kann eine attraktive Möglichkeit sein, einen Firmenwagen zu nutzen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen Auswirkungen genau zu berechnen und zu prüfen, ob die Fahrtenbuchmethode möglicherweise günstiger ist.
Wie bei allen steuerlichen Fragen sollten Sie sich bei Unklarheiten an einen Steuerberater wenden. Denn wie das alte Sprichwort sagt: "Wer die Pfennige nicht ehrt, ist des Talers nicht wert!"