Ein Prokurist ist eine Schlüsselperson in einem Unternehmen. Er hat die Befugnis, das Unternehmen nach außen zu vertreten und wichtige Entscheidungen zu treffen. Aber was darf ein Prokurist eigentlich nicht? In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Regeln und Einschränkungen im Überblick betrachten.
Bevor wir uns mit den Einschränkungen befassen, ist es wichtig, zu verstehen, was eine Prokura eigentlich ist. Die Prokura ist eine vom Gesetzgeber definierte Form der Vollmacht, die einem Mitarbeiter eines Unternehmens die Befugnis gibt, das Unternehmen in fast allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten.
Die Prokura wird vom Geschäftsführer oder vom Vorstand des Unternehmens erteilt und ist im Handelsregister einzutragen. Sie kann jederzeit widerrufen werden.
Obwohl ein Prokurist weitreichende Befugnisse hat, gibt es dennoch einige wichtige Einschränkungen, die zu beachten sind.
Erstens darf ein Prokurist nicht über das Vermögen des Unternehmens verfügen. Das bedeutet, er darf beispielsweise nicht das Unternehmen verkaufen oder auflösen. Ebenso darf er keine Grundstücke veräußern oder belasten.
Zweitens darf ein Prokurist nicht ohne Zustimmung des Geschäftsführers oder des Vorstands Rechtsgeschäfte abschließen, die das Unternehmen dauerhaft binden. Dazu gehören beispielsweise langfristige Verträge oder Darlehensverträge.
Im Arbeitsrecht gibt es weitere Einschränkungen für den Prokuristen. So darf er beispielsweise nicht ohne Zustimmung des Geschäftsführers oder des Vorstands Mitarbeiter einstellen oder entlassen. Ebenso darf er nicht ohne Zustimmung über Gehaltserhöhungen oder Beförderungen entscheiden.
Des Weiteren darf ein Prokurist nicht ohne Zustimmung des Geschäftsführers oder des Vorstands Betriebsvereinbarungen abschließen oder ändern. Das betrifft beispielsweise die Arbeitszeitregelungen oder die Urlaubsregelungen.
Im Gesellschaftsrecht gibt es ebenfalls einige Einschränkungen für den Prokuristen. So darf er beispielsweise nicht ohne Zustimmung des Geschäftsführers oder des Vorstands Gesellschafterbeschlüsse fassen oder ändern. Das betrifft beispielsweise die Gewinnverteilung oder die Auflösung des Unternehmens.
Des Weiteren darf ein Prokurist nicht ohne Zustimmung des Geschäftsführers oder des Vorstands die Satzung des Unternehmens ändern. Das betrifft beispielsweise die Unternehmensform oder die Geschäftsführung.
Nein, ein Prokurist darf das Unternehmen nicht verkaufen. Diese Entscheidung liegt allein beim Geschäftsführer oder beim Vorstand des Unternehmens.
Nein, ein Prokurist darf ohne Zustimmung des Geschäftsführers oder des Vorstands keine Mitarbeiter einstellen oder entlassen.
Nein, ein Prokurist darf ohne Zustimmung des Geschäftsführers oder des Vorstands die Satzung des Unternehmens nicht ändern.
Ein Prokurist hat weitreichende Befugnisse, aber es gibt auch wichtige Einschränkungen. Er darf nicht über das Vermögen des Unternehmens verfügen, keine langfristigen Verträge abschließen und keine Entscheidungen im Arbeits- oder Gesellschaftsrecht treffen, ohne die Zustimmung des Geschäftsführers oder des Vorstands.
Es ist wichtig, dass sowohl der Prokurist als auch der Geschäftsführer oder Vorstand diese Regeln und Einschränkungen kennen und beachten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.