Ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag kann sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Es ist eine Klausel, die den Arbeitnehmer daran hindert, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem konkurrierenden Unternehmen zu arbeiten oder ein solches zu gründen. Aber was bedeutet das genau? Und welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus? In diesem Artikel werden wir diese Fragen ausführlich beantworten.
Ein Wettbewerbsverbot ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die den Arbeitnehmer daran hindert, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem konkurrierenden Unternehmen zu arbeiten oder ein solches zu gründen. Dies dient dazu, das Unternehmen vor dem Verlust von Geschäftsgeheimnissen und Kunden zu schützen.
Ein solches Verbot kann sowohl während der Dauer des Arbeitsverhältnisses (sogenanntes "Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses") als auch nach dessen Beendigung (sogenanntes "nachvertragliches Wettbewerbsverbot") gelten.
Während des Arbeitsverhältnisses ist ein Wettbewerbsverbot in der Regel unproblematisch. Der Arbeitnehmer ist ohnehin verpflichtet, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und darf daher nicht in Konkurrenz zu ihm treten.
Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses kein konkurrierendes Unternehmen gründen oder in einem solchen arbeiten darf. Auch darf er keine Geschäfte auf eigene Rechnung tätigen, die in direktem Wettbewerb zum Arbeitgeber stehen.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ein Wettbewerbsverbot hingegen nicht ohne Weiteres zulässig. Es muss vielmehr bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein.
Zum einen muss das Wettbewerbsverbot schriftlich vereinbart werden. Zum anderen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zahlen. Diese muss mindestens 50% des letzten Gehalts des Arbeitnehmers betragen.
Ein Wettbewerbsverbot kann sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Rechte und Pflichten begründen.
Für den Arbeitnehmer bedeutet das Wettbewerbsverbot zunächst einmal eine Einschränkung seiner beruflichen Freiheit. Er darf nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in einem konkurrierenden Unternehmen arbeiten oder ein solches gründen. Dies kann insbesondere dann problematisch sein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten nur in einer bestimmten Branche tätig sein kann.
Der Arbeitnehmer hat jedoch auch Rechte. So muss der Arbeitgeber ihm für die Dauer des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung zahlen. Diese muss mindestens 50% des letzten Gehalts des Arbeitnehmers betragen.
Zudem kann der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund kündigt. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zugang der Kündigung ausschließen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer für die Dauer des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung zu zahlen. Diese muss mindestens 50% des letzten Gehalts des Arbeitnehmers betragen.
Zudem muss der Arbeitgeber das Wettbewerbsverbot schriftlich vereinbaren. Eine mündliche Vereinbarung ist nicht ausreichend.
Wenn Sie gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen, kann der Arbeitgeber Schadensersatz von Ihnen verlangen. Zudem kann er Sie auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass Sie die konkurrenzschädigende Tätigkeit einstellen müssen.
Ja, Sie können gegen das Wettbewerbsverbot vorgehen. Hierfür sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob das Wettbewerbsverbot wirksam ist und ob es Möglichkeiten gibt, dieses anzufechten.
Das Wettbewerbsverbot gilt in der Regel für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine längere Dauer ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag kann sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betreffen. Es dient dazu, das Unternehmen vor dem Verlust von Geschäftsgeheimnissen und Kunden zu schützen. Für den Arbeitnehmer bedeutet es jedoch eine Einschränkung seiner beruflichen Freiheit.
Ein Wettbewerbsverbot muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam zu sein. So muss es schriftlich vereinbart werden und der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer für die Dauer des Verbots eine Entschädigung zahlen. Zudem kann der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen.
Bei Fragen zum Wettbewerbsverbot sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob das Wettbewerbsverbot wirksam ist und ob es Möglichkeiten gibt, dieses anzufechten.